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MEDIZINRECHT

Gesellschaftsrecht der Heilberufe

Vertragsarztrecht
 

Arzt- und Zahnarzthaftungsrecht
 

Krankenhausrecht Vergütungsrecht in allen Versorgungsbereichen

Wir begleiten Ärzte und Ärztegesellschaften in allen Fragen des Gesellschaftsrechts von der Gründung bis zur Beendigung von Berufsausübungsgemeinschaften und damit verbundenen Genehmigungsverfahren bei Kassenärztlichen Vereinigungen (Vertragsarztrecht) oder sonstigen Kostenträgern.

Daneben beraten wir Ärzte, Krankenhausgesellschaften und sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen in allen Fragen des jeweiligen Vergütungsrechts und des Forderungseinzugs.

Damit einher geht die präventive Beratung in Compliance-Fragen und auch im Einzelfall die klassische strafrechtliche Verteidigung von Ärzten gegenüber Ermittlungsbehörden und berufsständischen Organisationen in den Feldern der Vermögensstraftaten (Abrechnungsbetrug) oder Korruptionsstraftaten. 

 

Abgerundet wird das Beratungsangebot im Medizinrecht durch die Prüfung und gerichtliche Vertretung im Arzt- bzw. Zahnarzthaftungsrecht.

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