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          BAU- UND ARCHITEKTENRECHT          

Öffentliches Baurecht

Architekten- und Ingenieurrecht

Immobilienrecht

Privates Baurecht
 

Dr. Henseler  in Trier bietet langjährige Erfahrung in der anwaltlichen Unterstützung zahlreicher großer und mittlerer, nationaler und internationaler Bauprojekte. 
 Gerne übernehmen wir eine eingehende Prüfung der Bauverträge, des Architektenvertrags, der Werkverträge etc. und erörtern mit Ihnen etwaigen Handlungsbedarf. Bei entstehenden Konflikten in der Bauphase oder auch danach  wegen Baumängeln oder ausstehenden Honorar- bzw. Werklohnforderungen oder ähnlichem, sind wir der richtige Partner um Ihre finanziellen oder Gewährleistungsansprüche effektiv geltend zu machen.

Das Baurecht wird allgemein in das private Baurecht und Architektenrecht sowie in das öffentliche Baurecht mit dem Spezialgebiet des Vergaberechts unterteilt. Sowohl das private und öffentliche Baurecht wie auch das Vergaberecht ist ein Spezialgebiet unserer Rechtsberatungskanzlei, die aus Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht besteht. 

 

Wir beraten Investoren, Projektentwickler und Bauträger, private Bauherren, Werkunternehmer und Bauunternehmer, Architekten und Planer sowie sonstige an einem Bauvorhaben Beteiligte in allen Rechtsfragen vor, während und nach der Bauphase, sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Streitigkeiten bei Bauprozessen in Luxemburg und Deutschland.

 

Das private Baurecht umfasst das Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht und betrifft nicht nur das Recht der Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure mit den Vorschriften aus dem BGB, der VOB/B und VOB/C sowie HOAI, sondern beinhaltet auch die Rechtsbeziehungen aller Baubeteiligten, die an der Errichtung von Bauwerken oder Anlagen beteiligt sind, also auch der Projektsteuerer, Projektmanager, Objekt- und Fachplaner, Sonderfachleuten sowie Bauwerks- und Haftpflichtversicherer. Im Kern geht es im privaten Baurecht um die Errichtung oder den Umbau bzw. Sanierung von Bauwerken und die Abwicklung von Bauprojekten. Wir entwickeln als Fachanwälte für Baurecht und Architektenrecht alle in Luxemburg und Deutschland notwendigen Bauverträge, die zur Realisierung von Bauvorhaben notwendig sind.

 

Das öffentliche Baurecht bildet hingegen den rechtlichen Ordnungsrahmen bei der Errichtung und dem Betrieb baulicher Anlagen. Es bestimmt ebenfalls die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens und beinhaltet Rechtsfragen im Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht.



Nicht nur Investoren, Projektentwickler und Bauträger, sondern auch die öffentliche Hand unterstützen wir im öffentlichen Baurecht, etwa bei der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie der Gestaltung städtebaulicher Verträge. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Sinne des BauGB sowie die Begleitung von Kommunen in elektronischem Vergabeverfahren unter Beachtung der Vorschriften der VOB/A und bei europaweiten Ausschreibungen.


Wir beraten die öffentliche Hand bei der Realisierung von kommunalen Infrastrukturmaßnahmen und nationale und internationale Investoren bei großflächigen Einzelhandels- und Wohnungsbauprojekten sowie bei der Errichtung von Einzelimmobilien. Sind Streitigkeiten unvermeidbar, vertreten wir unsere Mandanten im öffentlichen Baurecht anwaltlich vor den Verwaltungsgerichten, etwa bei der Durchsetzung von Baugenehmigungen und Bauvoranfragen sowie Normenkontrollverfahren.

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